Unsere Grundsätze

Wir sind keine Fleckenentferner, sondern: "Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitungen zu sichern." (§ 1 Abs. 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte)
Wir werben nicht mit den Namen unserer Klienten und erfolgreichen Mandatserledigungen, denn: "Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist." (§ 43a Abs. 2 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung)